Zwei Jahre Teil­zeit für Pflege möglich

Arbeitnehmer können ab Januar 2012 ihre Arbeits­zeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochen­stunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Das geht, wenn der Arbeit­geber zustimmt. In der Familien­pflege­zeit zahlt der Arbeit­geber neben dem...