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Umsatzsteuer: Erstattet das Finanzamt für mehrere Jahre, ist es dennoch nicht mehrjährig.

von Nils Reinhardt | Montag, 9. Januar 2012 | Der aktuelle Steuertip

Umsatzsteuer: Erstattet das Finanzamt für mehrere Jahre, ist es dennoch nicht mehrjährig. Wird einem Unternehmer für mehrere Jahre rückwirkend von ihm gezahlte Umsatzsteuer erstattet, so hat er den Betrag als Einnahme zu versteuern. Er kann jedoch nicht die...
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